Beitragsordnung

  1. Die Aufnahmegebühr ist derzeit ausgesetzt.
  2. Gästemarken pro Stunde und Person 5,00 € oder Platzkarte für 12.-€/Stunde
  3. Sonderbeitrag für eine Zweitmitgliedschaft für 100.-€ Jahresbeitrag (hierfür ist zwingend ein
    schriftlicher Nachweis einer Vollmitgliedschaft bei einem anderen Tennisverein vorzulegen!)
  4. Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt bis zum 31.12.
    des Folgejahres. Fasst die Mitgliederversammlung keinen neuen Beschluss, so verlängert sich die Gültigkeit
    um ein weiteres Jahr.
  5. Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich dem Schatzmeister
    mitzuteilen.
  6. Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende des Geschäftsjahres möglich und muss dem Schatzmeister
    spätestens zum 31.12. schriftlich erklärt werden.
  7. Wird die Kündigung zum 31.12. nicht eingehalten, verlängert
    sich die Mitgliedschaft und damit die Pflicht zur Beitragzahlung um ein weiteres Jahr.
  8. Alle Beiträge sind auf das Beitragskonto des Vereins zu zahlen und sind zum 31.03. des Jahres fällig. Bei
    Überschreitung des Zahlungsziels werden Mahngebühren in Höhe von 5.- € erhoben.
  9. Die Beiträge werden durch Abbuchungsermächtigung im Lastschriftverfahren erhoben. Die Ermächtigung kann
    vom Mitglied jederzeit widerrufen werden. Es gelten die banküblichen Verfahrensregeln.
  10. Für die Altersbestimmung und die damit verbundene Mitgliedsgruppe ist der 1.1. eines Jahres der Stichtag.
  11. Ab dem 17. Lebensjahr ist der Einzelmitgliedsbeitrag fällig, sofern kein Nachweis für eine andere
    Mitgliedsgruppe erbracht wird.
  12. Mit Erreichen des 17. Lebensjahres zählen Kinder nicht mehr zu Familienbeiträgen (Mitgliedsgruppe c. und d. der Satzung).
  13. Stichtag ist der 1.1. eines Jahres.

 

Stand: 01/2019